Flexible Eingangsstufe

Flexible Eingangsstufe

  • Sie haben ein Kind, was aufgeweckt ist, aber Zeit braucht, um die neuen Eindrücke zu verarbeiten und zu festigen?
  •  Sie haben ein Kind, was zwar schulpflichtig ist, aber noch sehr verspielt?
  •  Sie haben ein Kind, was regulär erst mit fast sieben Jahren eingeschult werden müsste, auf Antrag möchten Sie es nicht mitschicken, sie sind sich unsicher?

    Wir haben eine neue Möglichkeit für Sie:
    Seit einigen Jahren hat die Grundschule Ulfa die „Flexible Eingangsstufe“.
    Dadurch können Kinder die Klasse 1/2 in zwei oder drei Schuljahren durchlaufen. So können Kinder, bei denen man sich als Eltern in Punkto Schulreife nicht ganz sicher ist, aber vom Alter her Schulkinder sind, ihre Kinder stressfrei einschulen und Ihnen durch die flexible Eingangsstufe die Möglichkeit geben, sich in Ihrem individuellen Tempo weiterzuentwickeln und zu lernen.

    Das Kollegium, das seit vielen Jahren schon jahrgangsübergreifend arbeitet, sieht hier eine weitere gute Ergänzung, um Kindern in Ihren jeweiligen Persönlichkeiten und Entwicklungsständen gerecht werden zu können.

    „Der flexible Schulanfang bietet allen Schulanfängern einen differenzierten Schulbeginn. Die Kinder können verschiedene Lernwege einschlagen, ihr eigenes Lerntempo finden und insgesamt ihre Lernprozesse selbstständiger gestalten. Die Unterschiedlichkeit der Kinder und ihrer Lernmotivation werden nicht als Belastung, sondern als Bereicherung für das Zusammenleben und das Lernklima verstanden und für das gemeinsame Lernen nutzbar gemacht.“
    Dorothea Henzler

  • Hintergründe dazu:

    Gemäß § 20 des Hessischen Schulgesetzes können Grundschulen im Rahmen des so genannten flexiblen Schulanfangs die Jahrgangsstufen 1 und 2 zu einer curricularen und unterrichtsorganisatorischen Einheit zusammenfügen und Kindern eine individuelle Verweildauer von einem bis zu drei Jahren eröffnen.
    Eine Zurückstellung von Kindern im Rahmen der Schulanmeldung wegen fehlender Schulfähigkeit entfällt.
    Alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs werden ohne Feststellung der Schulfähigkeit in die Grundschule aufgenommen.
    Der Unterricht findet in jahrgangs- und entwicklungsgemischten Gruppen statt.
    Im Falle einer dreijährigen Verweildauer eines Kindes wird das dritte Jahr nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.

    Ziel des flexiblen Schulanfangs ist es, den Kindern mit ihren unterschiedlichen Lernausgangslagen gerade am Anfang ihrer Schullaufbahn in stärkerem Maße gerecht zu werden und alle Kinder individuell zu fördern. Es gibt neben Phasen gemeinsamer Arbeit in der Gesamtgruppe Phasen von Kleingruppen- und Einzelarbeit, so dass jedem Kind ein individuelles Lerntempo ermöglicht wird.

    Auch wenn Sie nicht zum Schulbezirk von Ulfa gehören ist eine Beschulung per Gestattung (LINK) in Ulfa möglich.