Beschulung per Gestattung

Beschulung per Gestattung

Aus wichtigen Gründen kann das Staatliche Schulamt im Benehmen mit dem Schulträger den Besuch einer anderen, als der örtlich zuständigen Schule gestatten.

Eine Gestattung ist erforderlich für Grundschüler, die eine andere als die für sie zuständige Grundschule besuchen sollen.
Der Antrag auf Gestattung ist über die örtlich zuständige Schule an das zuständige Staatliche Schulamt Hochtaunuskreis und Wetteraukreis zu richten.
Dieses klärt die Aufnahmekapazität der anderen Schule, prüft das Vorliegen eines wichtigen Grundes und stellt das Benehmen mit dem Schulträger her.

Sprechen Sie uns gerne diesbezüglich an!