Elternbrief Schuljahr 2018/19

Elternbrief Schuljahr 2018/19

Liebe Eltern!

Wir begrüßen Sie sehr herzlich im neuen Schuljahr. Da an den Elternabenden nicht immer alles besprochen werden kann, geben wir Ihnen noch einmal einige wichtige Hinweise.

 

  1. Ferienordnung 2018/2019 (jeweils erster und letzter Ferientag)

Herbstferien                                  Mo. 01.10.18  –  Sa. 13.10.18

Weihnachtsferien                        Mo. 24.12.18 – Sa. 12.01.19

Osterferien                                    Mo. 15.04.19 – Sa. 27.04.19

  1. beweglicher Ferientag Mo. 04.02.19 (Montag nach Zeugnisausgabe am Ende des 1. Halbjahres)
  2. beweglicher Ferientag Mo. 04.03.19  (Rosenmontag)
  3. beweglicher Ferientag Fr. 31.05.19  (Freitag nach Himmelfahrt)
  4. beweglicher Ferientag Fr. 21.06.19  (Freitag nach Fronleichnam)

Sommerferien                              Mo. 01.07.19 –  Fr. 09.08.19

Bitte beachten Sie, dass vor den Ferien der Unterricht jeweils nach der 3. Unterrichtsstunde endet, ebenso auch am Ende des 1. Halbjahres mit der Zeugnisausgabe für Klasse 3/4 am Fr., 02.02.2018. Andernfalls erfolgt  Mitteilung.

  1.  Beurlaubung

Beurlaubungsanträge bis zu 3 Tagen aus besonderen Gründen stellen Sie bitte rechtzeitig – spätestens 1 Woche vorher- bei der Klassenlehrerin, ab 3 Tagen bei der Schulleitung. Eine Beurlaubung vor oder im Anschluss an die Ferien ist in der Regel nicht zulässig. Bei außergewöhnlichen Umständen melden Sie sich bitte rechtzeitig bei der  Schulleitung.

  1.  Die Unterrichtszeiten gelten folgendermaßen:

8:00-8:15 Uhr Gleitzeit, 8:15-9:00 Uhr 1.Std., 9:00-9:05 Uhr 1. Kurzpause, 9:05- 9:50 Uhr 2.Std., 9:50-10:00 Uhr  Frühstück in den Klassen, 10:00-10:15 Uhr 1.Bewegungspause, 10:15-11:00 Uhr 3.Std., 11:00-11:05 Uhr Kurzpause, 11:05-11:50 Uhr 4.Std., 11:50-12:00 Uhr 2.Bewegungspause, 12:00-12:45 Uhr 5.Std., 12:45-13:30 Uhr 6.Std.

Bitte schicken Sie Ihr Kind so von zu Hause weg, dass es möglichst erst ab 8.00 Uhr das Schulhaus betritt. Es besteht durch die Gleitzeit keine Frühaufsicht auf dem Schulhof!  Schulanfangs- und Schulschlusszeiten könnten auch in diesem Schuljahr unterschiedlich sein. Bitte beachten Sie die Betreuungsmöglichkeiten!

  1.    Unterricht bei großer Hitze

Wie im Hess. Schulgesetz vorgegeben, werden Ihre Kinder wegen der verlässlichen Öffnungszeiten auch an Tagen mit großer Hitze nicht vorzeitig nach der 5. Stunde nach Hause geschickt. Stattdessen werden wir den Unterricht und die Hausaufgaben darauf ausrichten (alternative Unterrichtsformen, anderer Lernort,   reduzierte/keine Hausaufgaben,…).

  1.    In besonderen Ausnahmefällen könnte es möglicherweise zu einem Schulausfall kommen (Ausfall der Heizung, extreme Wetterlagen,…). Über die Rundruflisten der Klassen wird bei Ihnen reihum angerufen werden, um persönlich zu klären, ob jemand zu Hause ist oder wohin Ihr Kind (mit)gehen kann.
  2. Schulweg

Ihr Kind sollte den Weg des vorgegebenen Schulwegeplans gehen, der Ihnen zu Beginn des 1. Schuljahres   ausgeteilt wurde. Falls Sie innerhalb des Ortes umziehen sollten, melden Sie sich bitte bei uns, damit wir Ihnen den neuen Wegeplan geben können. Sie sollten Ihr Kind bitte nur in Ausnahmefällen mit dem Auto zur Schule bringen oder es dort abholen. Der Verkehr von den Autos der Eltern stellt oft eine Gefahrenquelle dar. Abgesehen davon nehmen Sie Ihrem Kind eine gute Gelegenheit etwas für seine gesunde Entwicklung zu tun. Das wäre doch schade!

  1.    Verlassen der Schule bzw. des Schulgeländes

Verlässt ein Schüler/eine Schülerin ohne ausdrückliche Genehmigung einer Lehrperson während der       planmäßigen Unterrichtszeit  / der Pausen aus eigenem Antrieb die Schule, bzw. das Schulgelände, so haftet die Eigenunfallversicherung nicht für den Schaden. Auch die Schule trifft in einem solchen Fall kein Verschulden. Wenn Ihr Kind das Schulgelände unerlaubt verlassen sollte, werden wir Sie umgehend informieren. Falls Sie nicht erreichbar sind, werden wir die von Ihnen angegebenen Personen für den Notfall kontaktieren. Sollte auch hier niemand erreichbar sein, werden wir die Polizei verständigen müssen. Das Gleiche gilt für Unterrichtsveranstaltungen außerhalb der Schule, wenn ein Kind die Gruppe unerlaubt  verlassen sollte.

  1.   Unfälle/Notfälle

Verletzungen/Unfälle der Schüler während der Unterrichtszeit, der Pausen und auf dem Schulweg, die einen Arztbesuch zur Folge hatten, bitte möglichst sofort in der Schule melden. Verspätete Meldungen können den Versicherungsschutz über die Hessische Unfallkasse in Frage stellen.
Bitte teilen Sie den Klassenlehrerinnen schnellstmöglich über unser Notfalldatenblatt mit, wie Sie vormittags in dringenden Fällen erreichbar sind (Notrufnummer) und benennen Sie noch 2-3 andere Personen für Notfälle.
Diese sollten auch berechtigt sein, Ihre Kinder im Bedarfsfall abzuholen, falls Sie persönlich nichterreichbar sind. Bitte beachten Sie dies bei der Angabe der Notrufnummern. Zudem müssen diese Personen mit der Weitergabe ihrer persönlichen Daten an uns einverstanden sein. Bei Ausfall der Heizungsanlage (höchst selten) werden reihum alle Kinder angerufen, ob es möglich ist, dass diese nach Hause gehen bzw. zu wem sie gehen können. Als Ausweichmöglichkeit steht uns für Kinder, wo wir niemanden erreichen, der Ev. Gemeindesaal zur Verfügung. Bei Fehlen aller Lehrkräfte (sehr unwahrscheinlich) wird das Betreuungspersonal ebenso verfahren. Die Notruflisten der Klassen stehen daher auch der Schülerbetreuung zur Verfügung. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie dafür Ihr Einverständnis.

  1.    Datenänderungen teilen Sie bitte möglichst schnell der Klassenlehrerin mit (Adresse, Telefon, Notruf,…).
  2. Da unser Telefon während der Unterrichtszeit nicht ständig besetzt ist, wäre ein Anruf jedes Mal mit einer Unterrichtsunterbrechung verbunden. Bitte rufen Sie deshalb nur in äußersten Notfällen während dieser Zeit an.
  3. Elterngespräch

Die jeweiligen Sprechstunden der Lehrer/innen werden Ihnen auf dem 1. Elternabend mitgeteilt. Ihren Besuch melden Sie bitte durch Ihr Kind mit der Angabe des Gesprächsanlasses vorher an. Die Lehrkräfte sind nicht  während der Unterrichtszeit zu sprechen.

  1. Entschuldigungen

Sollte Ihr Kind krank sein oder aus anderen Gründen nicht zur Schule kommen können, ist es Ihre Pflicht, uns dies schon am ersten Fehltag und an/für jedem weiteren mitzuteilen. Sie können uns folgendermaßen informieren:

  • Sie geben uns über eine/n Mitschüler/in Bescheid.
  • Sie können uns anrufen und/oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen (J !!! – sollte bis 8.00 erfolgt sein). Telefonisch sind wir schlecht zu erreichen, da das Büro nicht kontinuierlich besetzt ist.
  • Sie können uns unter der 06043-984468 ein Fax senden (muss bis 8.00 Uhr da sein).

Sollten wir keine Informationen Ihrerseits erhalten, und Sie auch nicht erreichen können, ist ggf. die Polizei zu informieren, da Ihrem Kind auf dem Schulweg etwas zugestoßen sein könnte.

Bitte lassen Sie uns dennoch eine schriftliche Entschuldigung (bzw. eine ärztliche Bescheinigung) mit Angabe der Fehlzeit sowie des Anlasses (Krankheit,..) und Ihrer Unterschrift für die Klassenlehrerin zukommen; bei längerer Abwesenheit bis spätestens zum 3. Tag und am Ende der Fehlzeit.

  1. Bitte schicken Sie Ihr Kind bei Unwohlsein und Krankheitssymptomen nicht in die Schule! („Es soll es mal probieren.“) Ein kränkelndes Kind kann dem Unterricht ohnehin nicht gut folgen, zudem könnte Ansteckungsgefahr für Andere bestehen. Bei Anrufen zum Abholen wird außerdem der Unterricht unterbrochen. Nach Krankheiten sollte Ihr Kind erst wieder am Unterricht teilnehmen, wenn es 24 Stunden beschwerde- bzw. 48 Stunden fieberfrei ist!
  2. Infektionskrankheiten

Sollte Ihr Kind an einer der aufgeführten Infektionen erkranken oder der Verdacht auf eine der Krankheiten bestehen, müssen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung setzen, da eine Meldepflicht besteht:

 

Erkrankung                                                 Erkrankung                                        Erreger

 

-Cholera                                                         -Parathyphus                                        -Vibrio cholerae O 1 und O 139

-Diphterie                                                      -Pest                                                      -Corynebacterium diphteriae, Toxin bild.

-E-nteritis durch enterohämophagische    -Polymyelitis                                         -Salmonella Typhi

E.coli (EHEC)                                                               -Scabies (Krätze)                                  -Salmonella Paratyphi

-virusbedingtes hämorrhagisches Fieber  –Scharlach oder sonstige Strepto-    -Shigella sp.

-Haemophilus influenzae Typ b-meningitis               coccus pyrogemes- Infektionen       -Enterohämorrhagischer E-coli (EHEC)

-Impetico contagiosa (ansetckende                          -Shigellose (Ruhr)

Borkenflechte)                                                             -Typhus abdominalis

-Keuchhusten                                                -Virushepatitis A oder E

-ansteckende Lungentuberkulose                              -Windpocken

-Masern                                                         -infektiöse Gastroenteritis

-Meringokokken-Infektion                                          (Alter >/= 6 Jahre)

-Mumps

 

KOPFLÄUSE sind ebenfalls meldepflichtig!!!

 

Bitte beachten Sie zusätzlich das Informationsblatt zum Infektionsschutzgesetz, das Sie bereits erhalten haben. Bewahren Sie dieses unbedingt auf, um im Falle des Falles entsprechend handeln zu können!   .

  1. Bitte geben Sie uns evt. vorliegende Allergien oder gesundheitliche Beeinträchtigungen Ihres Kindes an. Diese müssen ggf. bei Unterrichtsvorhaben berücksichtigt werden.
  2. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind keine Wertsachen, kein Handy, keine elektronischen Spielzeuge oder gefährliche Gegenstände mit in die Schule bringt.

In der Schule sind Uhren mit Telefon bzw. Abhörfunktion verboten! §90Telekommunikationsgesetz

  1. Lernmittelfreiheit

Wir bitten Sie darauf zu achten, dass die Lehrbücher eingebunden sind und dass Ihr Kind diese pfleglich behandelt, auch wenn sie nicht mehr neu sind. Bitte vermerken Sie die bereits vorhandenen Mängel vorne im Lehrbuch mit Datum und Unterschrift. Für verloren gegangene oder beschädigte Bücher muss Ersatz geleistet werden, auch wenn dies versehentlich passiert.

  1. Bildungs- und Teilhabepaket

Eltern haben die Möglichkeit für ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten für Schulmaterial, Mittagsverpflegung, Lernförderung, Schülerbeförderung, Ausflüge und Klassenfahrten sowie Sport-, Musik- und Kulturangebote. Zuschussberechtigt sind Familien, die Sozialhilfe, Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4/Alg 2), Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach § 2 des Asylbewerber-Gesetzes erhalten. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall oder bei Fragen vertrauensvoll an uns. Aktuelle Informationen finden Sie auch unter www.wetteraukreis.de/bildungspaket.

  1. Getränke

Da in jeder Klasse durch Sie als Eltern Mineralwasser zur Verfügung gestellt wird, bitten wir Sie, Ihrem Kind keine zusätzlichen Getränke mit in die Schule zu geben (Ausnahmen bei Krankheit,… sind natürlich in Ordnung).

  1. Sportunterricht

Ihr Kind darf im Sportunterricht wegen der Verletzungsgefahr keinen Schmuck, Uhren u.ä. tragen. Bitte achten Sie am Sporttag darauf. Die Sportschuhe müssen Sohlen ohne Abrieb haben, die auf dem Hallenboden keine schwarzen Streifen hinterlassen.

  1. Bitte verzichten Sie zur Unfallverhütung auf Kordeln und Schnüren an der Kleidung ihrer Kinder, sowie auf Schlüsselbänder, die Ihr Kind um den Hals trägt.
  2. Wichtige Informationen rund um die Schule (Termine, …..) können Sie im Schaukasten im Eingangsbereich des Neubaus der Schule sowie auf unserer Homepage (www.grundschule-ulfa.de) finden. Wir sind bemüht, Sie auf aktuellem Stand zu halten. Wir bitten um Ihr Verständnis, sollte es einmal nicht gelingen, da wir die Homepage nicht selbst einpflegen können.
  3. Das Schulprogramm mit Informationen rund um unsere schulische Arbeit finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Sie können es aber auch gerne in Papierform ausleihen. Melden Sie sich dann bitte bei der Klassenlehrerin Ihres Kindes.
  4. Die derzeit gültige Schulordnung (Aushang und am Elternabend einsehbar) erkenne/n ich/wir an.
  5. Fundsachen werden in einer Kiste im Erste-Hilfe-Raum im Erdgeschoss des Altbaus gesammelt. Sie können dort zu den Öffnungszeiten der Schule eingesehen werden. Fundsachen, die jeweils bis zum Endes des Schulhalbjahres nicht abgeholt sind, werden einer Kleidersammlung zugeführt bzw. entsorgt.
  6. Auf dem gesamten Schulgelände darf – wie in allen öffentlichen Gebäuden – nicht geraucht werden.
  7. Nach den Verwaltungsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung dürfen wir Lehrkräfte als Beschäftigte des Landes Hessen keinerlei Zuwendungen von Eltern annehmen. Dies gilt auch für die gemeinsamen Geschenke der Elternschaft einer ganzen Klasse, z.B. zum Abschied von der Schule. Wir bitten Sie daher auf solche Zuwendungen mit Sachwert gänzlich zu verzichten, egal zu welchem Anlass. So vermeiden wir alle Schwierigkeiten und die Lehrkräfte müssen niemanden mit einem gut gemeinten Geschenk zurückweisen.
  8. Foto- oder Filmaufnahmen, die Sie als Eltern auf schulischen Veranstaltungen machen, dürfen ausschließlich für den privaten Bereich genutzt, nicht weitergegeben sowie nirgendwo veröffentlicht werden (z.B. Internet, Whats App,…)! Es ist Ihre Pflicht, dies auch den Personen mitzuteilen, die mit Ihnen schulische Veranstaltungen besuchen. Bei Aufnahmen mit anderen Personen als Ihren eigenen Kindern sind diese bzw.deren Eltern um Erlaubnis zu fragen.
  9. Beiträge für schulische Veranstaltungen (z.B. Theater, Tagesfahrten) können Ihnen aufgrund der knappen Kalkulation leider nicht zurückerstattet werden, falls ihr Kind nicht teilnehmen kann (Beschluss Schulgremien 29.06.17). Für mehrtägige Klassenfahrten kann für solche Fälle eine Versicherung abgeschlossen werden. Kleine Restbeträge von Fahrten, die schlecht zurückzuzahlen sind, werden den Klassenkassen gut geschrieben.
  10. Sollte ein Schulfotograf Aufnahmen von den Schüler/innen machen, gehen wir von Ihrem ausdrücklichen Einverständnis aus, sollten Sie uns nichts Gegenteiliges schriftlich mitteilen. Es handelt sich dabei um Einzelaufnahmen der Kinder, Klassenaufnahmen und ggf. Geschwister-/Freundschaftsaufnahmen. Fotos, die nicht erworben werden, werden an das Fotostudio zurückgesendet. Die Namen der Kinder und die besuchte Klasse sind dem Fotostudio zur Abwicklung mitzuteilen.
  11. Voraussichtliche Termine der Monatsfeiern freitags 3. Stunde falls nicht anders angegeben: 07.09.18, 28.09.18,02.11.18, 07.12.18, 01.02.19, 01.03.19, 05.04.19, 03.05.19, 07.06.19, 28.06.19 (2. Std.) – Änderungenvorbehalten!

 

Vielen Dank, ein gelungenes Schuljahr wünscht
das Kollegium der Grundschule Ulfa